Eingeschränkter Trainingsbetrieb ab 11.05.20 erlaubt

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern und Fans,

seit Montag, 11. Mai 2020 ist laut BFV in Bayern ein eingeschränktes Fußballtraining unter strengen Auflagen mit Freigabe der Gemeinde und Landratsamt möglich.

Nach sorgfältiger Abwägung aller relevanten Punkte haben wir, in enger Abstimmung mit der Gemeinde, beschlossen nicht am eingeschränkten Trainingsbetrieb teilzunehmen. Dies gilt für alle Mannschaften des SC Rohrenfels.

Da wir wissen, dass Ihr alle unbedingt wieder Fußball spielen möchtet ist uns die Entscheidung extrem schwer gefallen. Dennoch steht der Schutz aller im Vordergrund und wir werden, zusammen mit der Gemeinde, im zwei Wochen-Rhythmus die Lage neu bewerten.

Sobald eine Teilnahme am eingeschränkten Trainingsbetrieb möglich ist werdet Ihr durch Eure Trainer umgehend informiert.

Alle Informationen hierzu findet Ihr unter folgendem Link: https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandem…

Wir danken Euch für Euer Verständnis. Bleibt gesund.

Für alle die interessiert, was die "Strengen Auflagen" bedeuten geht es nachfolgend in einem kurzen Auszug weiter!

Aufgaben Verein

  • Flächendesinfektion aller Räume,Trainingsmittel (Bälle, etc.)
  • Anbringen von Desinfektionsmittelspendern in den Ballräumen, Toiletten, Trainingsplätzen, etc.
  • Unterweisung Trainer

Aufgaben Trainer/Spieler

  • Ausübung an der frischen Luft
  • Trainer ist Verantwortlich für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen vor und nach dem Training
  • Trainer hat bei Ankunft der Spieler zu prüfen ob Fieber, Husten, Erkältungssymptome vorliegen oder gar im familiären Umfeld der Spielerinnen und Spieler diese Symptome
    aufgetreten sind
  • Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen
  • Torwart muss seine Handschuhe während des Trainings mehrfach desinfizieren und nicht mit Spucke befeuchten
  • Spucken auf dem Sportplatz ist verboten
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen inkl. Trainer
  • kontaktfreie Durchführung
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten nach dem Training
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • keine Nutzung der Nassbereiche
  • die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen (Risikogruppe) Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
  • keine Zuschauer
  • Eltern dürfen nicht am Sportplatz verweilen

Quelle: www.bfv.de

Wie Ihr seht wird eine ganze Menge Verantwortung von uns gefordert und dies war nur ein Auszug. Bei Fragen bitte an uns wenden - wir sind für Euch gerne da.

Eure SCR-Vorstandschaft